Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
82/16/0143
Entscheidungsdatum
17.02.1983
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/16/0144
82/16/0145
82/16/0146
82/16/0150
82/16/0148
82/16/0149
82/16/0147
Rechtssatz
Ist im Falle des Kaufes eines Grundstücksanteiles zum Zweck der Erlangung einer Eigentumswohnung der einheitliche Vertragswille auf die Verschaffung einer Eigentumswohnung samt Grundstücksanteil gerichtet, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht rechtswidrig, sowohl die Grundkosten als auch die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982160143.X02
Im RIS seit
17.02.1983
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019
Dokumentnummer
JWR_1982160143_19830217X02