Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1983

Geschäftszahl

82/16/0143

Rechtssatz

Ist im Falle des Kaufes eines Grundstücksanteiles zum Zweck der Erlangung einer Eigentumswohnung der einheitliche Vertragswille auf die Verschaffung einer Eigentumswohnung samt Grundstücksanteil gerichtet, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht rechtswidrig, sowohl die Grundkosten als auch die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

82/16/0144

82/16/0145

82/16/0146

82/16/0150

82/16/0148

82/16/0149

82/16/0147

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1982160143.X02