Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
82/06/0020
Entscheidungsdatum
29.11.1984
Index
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
Norm
BauRallg impl;
ROG Stmk 1974 §51 Abs6 idF 1980/051;
Rechtssatz
Bei der Widmung eines Grundstücks kommt es bei Fehlen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen u.a. darauf an, dass das Vorhaben nach der Art der Nutzung dem Charakter des bauten Gebietes (und nicht zukünftigen Planungsabsichten der Gemeinde, die dem Flächenwidmungsplan vorbehalten bleiben müssen) entspricht.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände
Baupolizei und Raumordnung BauRallg1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982060020.X02
Dokumentnummer
JWR_1982060020_19841129X02