Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2348/80
Entscheidungsdatum
09.12.1980
Index
L61204 Feldschutz Landeskulturwachen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
FeldschutzG OÖ 1973 §2 Abs2 litd;
VStG §5 Abs1;
Rechtssatz
Ausführungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Veranstalters für die Unterlassung von Vorkehrungen zur Verhinderung einer gröblichen Verunreinigung (unechtes Unterlassungsdelikt; hier: Verunreinigung DURCH Veranstaltungsteilnehmer, wie Wegwerfen von leeren Flaschen und Getränkedosen. Veranstalter hat aber den Verkauf von
Getränkedosen. Veranstalter hat aber den Verkauf von Getränken bei der Ankündigung bereits beabsichtigt.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980002348.X01
Im RIS seit
09.12.1980
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2018
Dokumentnummer
JWR_1980002348_19801209X01