Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2348/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2348/80

Entscheidungsdatum

09.12.1980

Index

L61204 Feldschutz Landeskulturwachen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FeldschutzG OÖ 1973 §2 Abs2 litd;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Veranstalters für die Unterlassung von Vorkehrungen zur Verhinderung einer gröblichen Verunreinigung (unechtes Unterlassungsdelikt; hier: Verunreinigung DURCH Veranstaltungsteilnehmer, wie Wegwerfen von leeren Flaschen und Getränkedosen. Veranstalter hat aber den Verkauf von

Getränkedosen. Veranstalter hat aber den Verkauf von Getränken bei der Ankündigung bereits beabsichtigt.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980002348.X01

Im RIS seit

09.12.1980

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2018

Dokumentnummer

JWR_1980002348_19801209X01