Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2215/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2215/77

Entscheidungsdatum

02.03.1978

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002215.X04

Im RIS seit

16.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1977002215_19780302X04

Rechtssatz für 1509/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1509/77

Entscheidungsdatum

03.03.1978

Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001509.X01

Im RIS seit

04.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1977001509_19780303X01

Rechtssatz für 1510/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1510/77

Entscheidungsdatum

03.03.1978

Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001510.X01

Im RIS seit

04.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1977001510_19780303X01

Rechtssatz für 0822/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0822/77

Entscheidungsdatum

16.03.1978

Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977000822.X03

Im RIS seit

11.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2025

Dokumentnummer

JWR_1977000822_19780316X03

Rechtssatz für 1629/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1629/77

Entscheidungsdatum

17.04.1978

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001629.X01

Im RIS seit

11.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2016

Dokumentnummer

JWR_1977001629_19780417X01

Rechtssatz für 1434/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9778 A/1979

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1434/78

Entscheidungsdatum

27.02.1979

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001434.X03

Im RIS seit

14.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017

Dokumentnummer

JWR_1978001434_19790227X03

Rechtssatz für 3149/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3149/79

Entscheidungsdatum

27.06.1980

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979003149.X01

Im RIS seit

28.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1979003149_19800627X01

Rechtssatz für 1675/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1675/80

Entscheidungsdatum

21.01.1981

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001675.X01

Im RIS seit

31.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1980001675_19810121X01

Rechtssatz für 1444/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1444/79

Entscheidungsdatum

09.03.1981

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979001444.X02

Im RIS seit

09.03.1981

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019

Dokumentnummer

JWR_1979001444_19810309X02

Rechtssatz für 1602/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1602/80

Entscheidungsdatum

23.03.1981

Index

Gesundheitswesen - LMG
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001602.X02

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019

Dokumentnummer

JWR_1980001602_19810323X02

Rechtssatz für 81/10/0128

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

81/10/0128

Entscheidungsdatum

18.04.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981100128.X02

Im RIS seit

26.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1981100128_19830418X02

Rechtssatz für 81/05/0039

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

81/05/0039

Entscheidungsdatum

06.12.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981050039.X02

Im RIS seit

11.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2009

Dokumentnummer

JWR_1981050039_19831206X02

Rechtssatz für 89/10/0215

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

89/10/0215

Entscheidungsdatum

26.02.1990

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100215.X05

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1989100215_19900226X05

Rechtssatz für 89/03/0218

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/03/0218

Entscheidungsdatum

13.06.1990

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4

Stammrechtssatz

Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 1974, Zl. 0382/72)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030218.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1989030218_19900613X02