Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10413 A/1981
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0751/80
Entscheidungsdatum
31.03.1981
Index
55 Wirtschaftslenkung
Rechtssatz
Zufolge des vom Gesetzgeber in den Fällen der sogenannten dritten Rechtsregel des § 14 Abs 3 PreisG allein für maßgeblich erachteten Kriteriums der Ortsüblichkeit ist auf die bei der amtlichen Preisbestimmung nach § 2 Abs 2 PreisG zu beachtenden Kriterien nicht Bedacht zu nehmen; höhere Gestehungskosten rechtfertigen daher für sich allein nicht eine Überschreitung des ortsüblichen Preises.Zufolge des vom Gesetzgeber in den Fällen der sogenannten dritten Rechtsregel des Paragraph 14, Absatz 3, PreisG allein für maßgeblich erachteten Kriteriums der Ortsüblichkeit ist auf die bei der amtlichen Preisbestimmung nach Paragraph 2, Absatz 2, PreisG zu beachtenden Kriterien nicht Bedacht zu nehmen; höhere Gestehungskosten rechtfertigen daher für sich allein nicht eine Überschreitung des ortsüblichen Preises.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000751.X01
Dokumentnummer
JWR_1980000751_19810331X01