Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2595/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2595/79

Entscheidungsdatum

02.07.1981

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 45, Absatz 3, AVG 1950 ist den Parteien Gelegenheit zu geben, von dem Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen. Diesem Erfordernis wird nicht dadurch entsprochen, daß die Partei vom Ergebnis der Beweisaufnahme im Wege der Äußerung eines am Verfahren beteiligten Dritten Kenntnis erhält.

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979002595.X02

Im RIS seit

08.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1979002595_19810702X02