Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5461 F/1980;
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2219/79
Entscheidungsdatum
28.02.1980
Index
35/02 Zollgesetz
Norm
ZollG 1955 §174 Abs3 litc;
ZollG 1955 §52 Abs2 litf;
Rechtssatz
Der Anführung einer nicht zutreffenden Tarifnummer in der Warenerklärung kommt nur dann keine Rechtserheblichkeit iSd § 174 Abs 3 lit c zu, wenn der Verfügungsberechtigte die zur Abfertigung beantragte Ware derart beschrieb, daß sich die Abgabenbehörde hinsichtlich deren Art und Beschaffenheit einschließlich aller für die Tarifierung bedeutsamen und gegebenenfalls nicht ohne weiteres erkennbaren Merkmale ein zutreffendes Bild machen kann.Der Anführung einer nicht zutreffenden Tarifnummer in der Warenerklärung kommt nur dann keine Rechtserheblichkeit iSd Paragraph 174, Absatz 3, Litera c, zu, wenn der Verfügungsberechtigte die zur Abfertigung beantragte Ware derart beschrieb, daß sich die Abgabenbehörde hinsichtlich deren Art und Beschaffenheit einschließlich aller für die Tarifierung bedeutsamen und gegebenenfalls nicht ohne weiteres erkennbaren Merkmale ein zutreffendes Bild machen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002219.X04
Im RIS seit
28.02.1980
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1979002219_19800228X04