Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2015/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2015/79

Entscheidungsdatum

20.06.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Annahme des Mangels der erforderlichen Zuverlässigkeit auf Seiten des Gewerbeinhabers im Sinne des Paragraph 89, Absatz eins, GewO 1973 ist dann gerechtfertigt, wenn seine Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, daß das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild es zweifelhaft erscheinen läßt, daß die zukünftige Ausübung der gewerblichen Tätigkeit den im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu beachtenden öffentlichen Interessen entsprechen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002015.X01

Im RIS seit

03.12.2003

Dokumentnummer

JWR_1979002015_19800620X01