Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1491/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1491/79

Entscheidungsdatum

29.05.1980

Index

L85007 Straßen Tirol

Norm

LStG Tir 1951 §4 Abs1;
LStG Tir 1951 §4 Abs2;

Rechtssatz

Nach Paragraph 4, Absatz 2, T StrG sind in erster Linie lediglich jene Verkehrsflächen als Landesstraßen neu zu übernehmen, die den Voraussetzungen des Paragraph 4, Absatz eins, T StrG entsprechen und eine Gemeinde an das allgemeine Verkehrsnetz anschließen. Damit wollte der Gesetzgeber dartun, dass auch die Übernahme anderer Verkehrsflächen als Landesstraße in Betracht kommen kann, wenngleich eine nähere Konkretisierung nicht erfolgte. Dieser zuletzt erwähnte Umstand lässt aber eine Betrachtungsweise zu, wonach auch andere Verkehrsflächen als Landesstraßen neu zu übernehmen sind, sodass größere Bedeutung jenen Überlegungen zukommen kann, aus denen bisher aufgelassene Bundesstraßenteile als Landesstraßen übernommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001491.X02

Im RIS seit

11.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011

Dokumentnummer

JWR_1979001491_19800529X02