Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8482 A/1973
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1176/72
Entscheidungsdatum
16.10.1973
Index
L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Bindung an die Begründung eines aufsichtsbehördlichen Bescheides in dem Sinne, daß die einen Vorstellungsbescheid tragenden, die Rechtsanschauung der Aufsichtbehörde wiedergebenden Gründe nur die Parteien des Verfahrens, in dem dieser Bescheid ergangen ist und auch die Aufsichtsbehörde selbst nur in bezug auf dieser Parteien zu binden vermögen. Keineswegs besteht aber eine Bindung in dem Sinne, daß dann, wenn die Aufhebung eines Beitragesbescheides in Stattgebung der Vorstellung des Betroffenen mit der Zahlungspflicht eines anderen, am Verfahren aber nicht Beteiligten begründet worden ist, auch bei der Entscheidung über eine Vorstellung dieses anderen die Behörde an die in der Aufhebung ausgesprochene Rechtsmeinung gebunden ist.
Schlagworte
Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen
gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren
Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001176.X02
Im RIS seit
08.10.2002
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2008
Dokumentnummer
JWR_1972001176_19731016X02