Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1943/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1943/77

Entscheidungsdatum

23.05.1978

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen Ehegatten in bezug auf einen Gewerbebetrieb steuerlich anerkannt werden, so muß diese nach AUßEN hinreichend manifestiert sein. Hiefür ist auch ein entsprechendes eindeutiges Auftreten gegenüber der Abgabenbehörde notwendig. Ein widersprüchliches Verhalten, das Zweifel in der Richtung des behaupteten Gesellschaftsverhältnisses hervorzurufen geeignet ist, schließt die Anerkennung der Gesellschaft aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001943.X01

Im RIS seit

23.05.1978

Dokumentnummer

JWR_1977001943_19780523X01

Rechtssatz für 3132/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5457 F/1980

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

3132/78

Entscheidungsdatum

11.02.1980

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1943/77 E 23. Mai 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen Ehegatten in bezug auf einen Gewerbebetrieb steuerlich anerkannt werden, so muß diese nach AUßEN hinreichend manifestiert sein. Hiefür ist auch ein entsprechendes eindeutiges Auftreten gegenüber der Abgabenbehörde notwendig. Ein widersprüchliches Verhalten, das Zweifel in der Richtung des behaupteten Gesellschaftsverhältnisses hervorzurufen geeignet ist, schließt die Anerkennung der Gesellschaft aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978003132.X08

Im RIS seit

11.02.1980

Dokumentnummer

JWR_1978003132_19800211X08

Rechtssatz für 0019/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5470 F/1980

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

0019/79

Entscheidungsdatum

15.04.1980

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1943/77 E 23. Mai 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen Ehegatten in bezug auf einen Gewerbebetrieb steuerlich anerkannt werden, so muß diese nach AUßEN hinreichend manifestiert sein. Hiefür ist auch ein entsprechendes eindeutiges Auftreten gegenüber der Abgabenbehörde notwendig. Ein widersprüchliches Verhalten, das Zweifel in der Richtung des behaupteten Gesellschaftsverhältnisses hervorzurufen geeignet ist, schließt die Anerkennung der Gesellschaft aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000019.X05

Im RIS seit

15.04.1980

Dokumentnummer

JWR_1979000019_19800415X05