Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10063 A/1980
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
1679/78
Entscheidungsdatum
11.03.1980
Index
L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §20 Abs3 impl;
FlVfLG Slbg 1973 §13 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §46;
FlVfLG Slbg 1973 §49;
FlVfLG Slbg 1973 §57;
FlVfLG Slbg 1973 §58;
Rechtssatz
Der Bestimmung des § 13 Abs 1 Slbg FLG 1973 kann nicht entnommen werden, daß die Erklärung von den Parteien nicht etwa durch Verweisung auf die Aussage einer Vertrauensperson oder durch einen hiezu bevollmächtigten Vertreter abgegeben werden kann. Soweit sich die Parteien übereinstimmend auf den Inhalt einer erst zu erstattenden Äußerung eines Dritten zur Abgabe ihrer Erklärung über die Bewertung der Grundstücke berufen, ist für sie diese Erklärung jedoch dann nicht bindend, wenn diese offenbar unrichtig ist oder zu offenbar unbilligen Ergebnissen kommt.Der Bestimmung des Paragraph 13, Absatz eins, Slbg FLG 1973 kann nicht entnommen werden, daß die Erklärung von den Parteien nicht etwa durch Verweisung auf die Aussage einer Vertrauensperson oder durch einen hiezu bevollmächtigten Vertreter abgegeben werden kann. Soweit sich die Parteien übereinstimmend auf den Inhalt einer erst zu erstattenden Äußerung eines Dritten zur Abgabe ihrer Erklärung über die Bewertung der Grundstücke berufen, ist für sie diese Erklärung jedoch dann nicht bindend, wenn diese offenbar unrichtig ist oder zu offenbar unbilligen Ergebnissen kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001679.X06
Im RIS seit
16.09.2003
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2014
Dokumentnummer
JWR_1978001679_19800311X06