Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1679/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10063 A/1980

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

1679/78

Entscheidungsdatum

11.03.1980

Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §20 Abs3 impl;
FlVfLG Slbg 1973 §13 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §46;
FlVfLG Slbg 1973 §49;
FlVfLG Slbg 1973 §57;
FlVfLG Slbg 1973 §58;

Rechtssatz

Der Bestimmung des Paragraph 13, Absatz eins, Slbg FLG 1973 kann nicht entnommen werden, daß die Erklärung von den Parteien nicht etwa durch Verweisung auf die Aussage einer Vertrauensperson oder durch einen hiezu bevollmächtigten Vertreter abgegeben werden kann. Soweit sich die Parteien übereinstimmend auf den Inhalt einer erst zu erstattenden Äußerung eines Dritten zur Abgabe ihrer Erklärung über die Bewertung der Grundstücke berufen, ist für sie diese Erklärung jedoch dann nicht bindend, wenn diese offenbar unrichtig ist oder zu offenbar unbilligen Ergebnissen kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001679.X06

Im RIS seit

16.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2014

Dokumentnummer

JWR_1978001679_19800311X06