Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10063 A/1980
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1679/78
Entscheidungsdatum
11.03.1980
Index
L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §20 Abs3 impl;
FlVfLG Slbg 1973 §13 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §46;
FlVfLG Slbg 1973 §49;
FlVfLG Slbg 1973 §57;
FlVfLG Slbg 1973 §58;
Rechtssatz
Die im ersten Bewertungsfall gemäß § 13 Abs 1 Slbg FLG erforderlichen Erklärungen der Parteien befreien die Behörde nur dann von der im zweiten Bewertungsfall einzuhaltenden Vorgangsweise, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Dies zu überprüfen obliegt der Behörde. Diese Prüfung erfolgt im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei agrargemeinschaftlichen Grundstücken.Die im ersten Bewertungsfall gemäß Paragraph 13, Absatz eins, Slbg FLG erforderlichen Erklärungen der Parteien befreien die Behörde nur dann von der im zweiten Bewertungsfall einzuhaltenden Vorgangsweise, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Dies zu überprüfen obliegt der Behörde. Diese Prüfung erfolgt im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei agrargemeinschaftlichen Grundstücken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001679.X03
Im RIS seit
16.09.2003
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2014
Dokumentnummer
JWR_1978001679_19800311X03