Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2488/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5227 F/1978

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2488/77

Entscheidungsdatum

14.02.1978

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002488.X01

Im RIS seit

14.02.1978

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2013

Dokumentnummer

JWR_1977002488_19780214X01

Rechtssatz für 0638/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0638/78

Entscheidungsdatum

06.06.1978

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000638.X01

Im RIS seit

06.06.1978

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1978000638_19780606X01

Rechtssatz für 0851/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0851/78

Entscheidungsdatum

25.01.1980

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000851.X01

Im RIS seit

25.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1978000851_19800125X01

Rechtssatz für 81/14/0196

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/14/0196

Entscheidungsdatum

26.01.1982

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981140196.X01

Im RIS seit

26.01.1982

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1981140196_19820126X01

Rechtssatz für 1786/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5648 F/1982

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1786/80

Entscheidungsdatum

27.01.1982

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Fortgesetztes Verfahren: 83/13/0054 E 3. Oktober 1984;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980001786.X02

Im RIS seit

27.01.1982

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2016

Dokumentnummer

JWR_1980001786_19820127X02

Rechtssatz für 83/13/0054

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/13/0054

Entscheidungsdatum

03.10.1984

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Vorgeschichte: 1786/80 E 27. Januar 1982 VwSlg 5648 F/1982;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983130054.X02

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2016

Dokumentnummer

JWR_1983130054_19841003X02

Rechtssatz für 92/15/0001

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6828 F/1993

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/15/0001

Entscheidungsdatum

21.10.1993

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/77 E 14. Februar 1978 VwSlg 5227 F/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit kommt nur in Betracht, wenn die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom ersten dieser beiden Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher für den Bereich des Abgabenrechtes anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung für Überstunden in bestimmter Höhe getroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150001.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010

Dokumentnummer

JWR_1992150001_19931021X03