Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0767/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9801 A/1979

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0767/78

Entscheidungsdatum

19.03.1979

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Wenn ein Firmenwortlaut im Gegenstand des Unternehmens aufscheint (hier Sachfirma einer GesmbH), der über den Rahmen der erlangten Gewerbeberechtigung hinausgeht, bedarf es, um die Erfüllung des Tatbestandes des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 2, GewO 1973 zu vermeiden, bei der äußeren Geschäftsbezeichnung iSd Paragraph 66, Absatz 2, GewO 1973 neben der Anführung des Firmenwortlautes auch eines im Rahmen der Gewerbeberechtigung gehaltenen unmißverständlichen Hinweises auf den Gegenstand des Gewerbes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000767.X03

Im RIS seit

19.03.1979

Dokumentnummer

JWR_1978000767_19790319X03

Rechtssatz für 0261/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0261/79

Entscheidungsdatum

28.03.1980

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0767/78 E 19. März 1979 VwSlg 9801 A/1979 RS 3 (hier: Baumeistergewerbe)

Stammrechtssatz

Wenn ein Firmenwortlaut im Gegenstand des Unternehmens aufscheint (hier Sachfirma einer GesmbH), der über den Rahmen der erlangten Gewerbeberechtigung hinausgeht, bedarf es, um die Erfüllung des Tatbestandes des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 2, GewO 1973 zu vermeiden, bei der äußeren Geschäftsbezeichnung iSd Paragraph 66, Absatz 2, GewO 1973 neben der Anführung des Firmenwortlautes auch eines im Rahmen der Gewerbeberechtigung gehaltenen unmißverständlichen Hinweises auf den Gegenstand des Gewerbes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000261.X03

Im RIS seit

28.03.1980

Dokumentnummer

JWR_1979000261_19800328X03

Rechtssatz für 0988/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0988/80

Entscheidungsdatum

30.01.1981

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0767/78 E 19. März 1979 VwSlg 9801 A/1979 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn ein Firmenwortlaut im Gegenstand des Unternehmens aufscheint (hier Sachfirma einer GesmbH), der über den Rahmen der erlangten Gewerbeberechtigung hinausgeht, bedarf es, um die Erfüllung des Tatbestandes des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 2, GewO 1973 zu vermeiden, bei der äußeren Geschäftsbezeichnung iSd Paragraph 66, Absatz 2, GewO 1973 neben der Anführung des Firmenwortlautes auch eines im Rahmen der Gewerbeberechtigung gehaltenen unmißverständlichen Hinweises auf den Gegenstand des Gewerbes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000988.X01

Im RIS seit

28.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980000988_19810130X01