Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1592/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9152 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1592/76

Entscheidungsdatum

14.10.1976

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001592.X01

Im RIS seit

25.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2011

Dokumentnummer

JWR_1976001592_19761014X01

Rechtssatz für 2233/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2233/76

Entscheidungsdatum

15.02.1978

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002233.X02

Im RIS seit

08.07.2003

Dokumentnummer

JWR_1976002233_19780215X02

Rechtssatz für 1032/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9673 A/1978

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

1032/77

Entscheidungsdatum

25.10.1978

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001032.X05

Im RIS seit

06.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017

Dokumentnummer

JWR_1977001032_19781025X05

Rechtssatz für 0341/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

0341/78

Entscheidungsdatum

31.01.1979

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000341.X06

Im RIS seit

11.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000341_19790131X06

Rechtssatz für 1687/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1687/79

Entscheidungsdatum

22.09.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001687.X01

Im RIS seit

21.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1979001687_19800922X01

Rechtssatz für 3282/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

3282/79

Entscheidungsdatum

09.02.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979003282.X02

Im RIS seit

30.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1979003282_19810209X02

Rechtssatz für 3562/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

3562/80

Entscheidungsdatum

09.02.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003562.X03

Im RIS seit

04.02.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003562_19810209X03

Rechtssatz für 81/12/0062

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

81/12/0062

Entscheidungsdatum

14.09.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981120062.X03

Im RIS seit

29.04.2004

Dokumentnummer

JWR_1981120062_19810914X03

Rechtssatz für 83/12/0177

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

83/12/0177

Entscheidungsdatum

15.10.1984

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983120177.X03

Im RIS seit

29.03.2005

Dokumentnummer

JWR_1983120177_19841015X03

Rechtssatz für 84/12/0069

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/12/0069

Entscheidungsdatum

18.03.1985

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120069.X02

Im RIS seit

21.03.2005

Dokumentnummer

JWR_1984120069_19850318X02

Rechtssatz für 84/12/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/12/0089

Entscheidungsdatum

15.04.1985

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120089.X02

Im RIS seit

22.03.2005

Dokumentnummer

JWR_1984120089_19850415X02

Rechtssatz für 84/12/0158

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/12/0158

Entscheidungsdatum

07.05.1985

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120158.X01

Im RIS seit

30.03.2005

Dokumentnummer

JWR_1984120158_19850507X01

Rechtssatz für 84/12/0159

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/12/0159

Entscheidungsdatum

07.05.1985

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120159.X01

Im RIS seit

30.03.2005

Dokumentnummer

JWR_1984120159_19850507X01

Rechtssatz für 86/12/0290

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/12/0290

Entscheidungsdatum

12.10.1987

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120290.X01

Im RIS seit

21.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2010

Dokumentnummer

JWR_1986120290_19871012X01

Rechtssatz für 86/12/0128

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/12/0128

Entscheidungsdatum

15.02.1988

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120128.X01

Im RIS seit

18.09.2006

Dokumentnummer

JWR_1986120128_19880215X01

Rechtssatz für 87/12/0183

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13095 A/1990

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

87/12/0183

Entscheidungsdatum

15.01.1990

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987120183.X04

Im RIS seit

06.03.2001

Dokumentnummer

JWR_1987120183_19900115X04

Rechtssatz für 91/12/0175

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/12/0175

Entscheidungsdatum

17.02.1993

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120175.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1991120175_19930217X01

Rechtssatz für 92/12/0205

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/12/0205

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120205.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992120205_19931028X04

Rechtssatz für 96/12/0055

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

96/12/0055

Entscheidungsdatum

11.11.1998

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120055.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1996120055_19981111X02