Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1979

Geschäftszahl

0341/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1592/76 E 14. Oktober 1976 VwSlg 9152 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.