Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0277/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0277/78

Entscheidungsdatum

01.12.1978

Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich

Norm

DPL NÖ 1972 §71 Abs1 lita;

Rechtssatz

Voraussetzung für den Anspruch eines Organwalters auf Reisegebühren ist das Vorliegen eines schriftlichen Auftrages. Für die Tatbestandsmäßigkeit eines Sachverhaltes zu der bezogenen Gesetzesstelle ist nicht erforderlich, daß ein schriftlicher Dienstauftrag VOR Durchführung der Dienstreise von einem hiezu ermächtigten Organ auch unterfertigt worden sein muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1978000277.X01

Im RIS seit

10.09.2003

Dokumentnummer

JWR_1978000277_19781201X01