Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0277/78
Entscheidungsdatum
01.12.1978
Index
L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
Norm
DPL NÖ 1972 §71 Abs1 lita;
Rechtssatz
Voraussetzung für den Anspruch eines Organwalters auf Reisegebühren ist das Vorliegen eines schriftlichen Auftrages. Für die Tatbestandsmäßigkeit eines Sachverhaltes zu der bezogenen Gesetzesstelle ist nicht erforderlich, daß ein schriftlicher Dienstauftrag VOR Durchführung der Dienstreise von einem hiezu ermächtigten Organ auch unterfertigt worden sein muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000277.X01
Dokumentnummer
JWR_1978000277_19781201X01