Verwaltungsgerichtshof
01.12.1978
0277/78
Voraussetzung für den Anspruch eines Organwalters auf Reisegebühren ist das Vorliegen eines schriftlichen Auftrages. Für die Tatbestandsmäßigkeit eines Sachverhaltes zu der bezogenen Gesetzesstelle ist nicht erforderlich, daß ein schriftlicher Dienstauftrag VOR Durchführung der Dienstreise von einem hiezu ermächtigten Organ auch unterfertigt worden sein muß.