Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0037/78

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9919 A/1979

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0037/78

Entscheidungsdatum

13.09.1979

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Betriebsart ist ein wesentlicher Inhalt einer Gastgewerbekonzession und mit dieser untrennbar verbunden. Sie kann für sich allein nicht bestehen und nach Wegfall der ihr zugrunde liegenden Konzession nicht mehr Gegenstand eines behördlichen Verfahrens sein. Endigt die Gastgewerbekonzession - aus welchem Grunde immer - geht auch die Betriebsart unter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000037.X03

Im RIS seit

12.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2012

Dokumentnummer

JWR_1978000037_19790913X03