Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 9919 A/1979
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0037/78
Entscheidungsdatum
13.09.1979
Index
50/01 Gewerbeordnung
Rechtssatz
Die Betriebsart ist ein wesentlicher Inhalt einer Gastgewerbekonzession und mit dieser untrennbar verbunden. Sie kann für sich allein nicht bestehen und nach Wegfall der ihr zugrunde liegenden Konzession nicht mehr Gegenstand eines behördlichen Verfahrens sein. Endigt die Gastgewerbekonzession - aus welchem Grunde immer - geht auch die Betriebsart unter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000037.X03
Im RIS seit
12.08.2003
Zuletzt aktualisiert am
14.02.2012
Dokumentnummer
JWR_1978000037_19790913X03