Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2611/77
Entscheidungsdatum
22.09.1978
Index
27/04 Sonstige Rechtspflege
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0385/57 E 4. Dezember 1957 RS 2
Stammrechtssatz
Ausführungen darüber, daß ein Unterhaltspflichtiger, der im Verfahren zur Feststellung der Unterhaltsansprüche seiner minderjährigen Kinder die Höhe seiner Einkünfte nicht genau angeben kann oder der unrichtige Angaben über diese bzw über seine gesamten Unterhaltsverpflichtungen macht, was das Gericht zur Bestellung eines Sachverständigen veranlaßt, die Kosten dieses Sachverständigen "veranlaßt" hat und sie ersetzen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002611.X04
Dokumentnummer
JWR_1977002611_19780922X04