Auch eine sogenannte "Komplementär-GmbH", deren Tätigkeit sich darauf beschränkt, Geschäftsführer einer KG zu sein, kann Dienstgeber ihrers an der GmbH beteiligten Geschäftsführers sein, wenn auf diesen Geschäftsführer ansonsten die Merkmale eines Dienstnehmers iSd § 4 Abs 2 ASVG zutreffen.Auch eine sogenannte "Komplementär-GmbH", deren Tätigkeit sich darauf beschränkt, Geschäftsführer einer KG zu sein, kann Dienstgeber ihrers an der GmbH beteiligten Geschäftsführers sein, wenn auf diesen Geschäftsführer ansonsten die Merkmale eines Dienstnehmers iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG zutreffen.