Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
1051/77
Entscheidungsdatum
28.11.1978
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs2;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3125/55 E 3. Oktober 1957 RS 2
Stammrechtssatz
Beim Bedürfnis der Bevölkerung im Sinne des § 10 Abs 2 ApothekenG muss es sich um ein solchen handeln, das bisher nicht entsprechend den Anforderungen, die unter Berücksichtigung seiner Eigenart vernünftigerweise gestellt werden können, befriedigt werden konnte.Beim Bedürfnis der Bevölkerung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, ApothekenG muss es sich um ein solchen handeln, das bisher nicht entsprechend den Anforderungen, die unter Berücksichtigung seiner Eigenart vernünftigerweise gestellt werden können, befriedigt werden konnte.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001051.X09
Dokumentnummer
JWR_1977001051_19781128X09