Verwaltungsgerichtshof
28.11.1978
1051/77
GRS wie 3125/55 E 3. Oktober 1957 RS 2
Beim Bedürfnis der Bevölkerung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, ApothekenG muss es sich um ein solchen handeln, das bisher nicht entsprechend den Anforderungen, die unter Berücksichtigung seiner Eigenart vernünftigerweise gestellt werden können, befriedigt werden konnte.