Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
81/12/0209
Entscheidungsdatum
10.05.1982
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z2 idF 1972/214;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2335/74 E 22. Mai 1975 RS 1
Stammrechtssatz
Entscheidend ist, ob der Dienst regelmäßig nur von Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann. Die Frage, ob ein Beamter durchschnittlich oder überdurchschnittlich beurteilt ist und ihm daher der Aufstieg in eine höhere Dienstklasse offen steht, ist ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981120209.X03
Im RIS seit
04.05.2004
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017
Dokumentnummer
JWR_1981120209_19820510X03