Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1982

Geschäftszahl

0965/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2335/74 E 22. Mai 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Entscheidend ist, ob der Dienst regelmäßig nur von Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann. Die Frage, ob ein Beamter durchschnittlich oder überdurchschnittlich beurteilt ist und ihm daher der Aufstieg in eine höhere Dienstklasse offen steht, ist ohne Bedeutung.