Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2024/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9196 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2024/76

Entscheidungsdatum

10.12.1976

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs3;

Rechtssatz

Dem Paragraph 22, Absatz 3, RGV 1955 ist nicht zu entnehmen, dass es sich um eine Fahrt ohne Unterbrechung handeln müsse. Eine Zwischenfahrtzeit ist daher in das Zeiterfordernis einzubeziehen. Für die Fahrt in den Zuteilungsort ist daher nicht jener Bahnhof des Massenbeförderungsmittels als maßgeblich anzusehen, der unmittelbar zur Erreichung des Zuteilungsortes dient, sondern der der Wohnung nächstgelegene für die Fahrt in den Zuteilungsort in Betracht kommende Bahnhof (Haltestelle).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976002024.X01

Im RIS seit

07.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1976002024_19761210X01

Rechtssatz für 88/12/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/12/0005

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2024/76 E 10. Dezember 1976 VwSlg 9196 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Paragraph 22, Absatz 3, RGV 1955 ist nicht zu entnehmen, dass es sich um eine Fahrt ohne Unterbrechung handeln müsse. Eine Zwischenfahrtzeit ist daher in das Zeiterfordernis einzubeziehen. Für die Fahrt in den Zuteilungsort ist daher nicht jener Bahnhof des Massenbeförderungsmittels als maßgeblich anzusehen, der unmittelbar zur Erreichung des Zuteilungsortes dient, sondern der der Wohnung nächstgelegene für die Fahrt in den Zuteilungsort in Betracht kommende Bahnhof (Haltestelle).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120005.X04

Im RIS seit

21.02.2007

Dokumentnummer

JWR_1988120005_19880920X04