Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1317/76
Entscheidungsdatum
17.01.1977
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Norm
BauO Wr §113 Abs5 idF vor 1976/018;
Rechtssatz
Wurde Baubewilligung für ein Gebäude vom VfGH aufgehoben und ist das Bauansuchen danach wieder in oberster Verwaltungsinstanz anhängig, dann kann dieses Verfahren nicht abgesondert von zwei erstmalig in derselben Instanz anhängigen Verfahren über einen Planwechsel und über eine Ölfeuerungsanlage entschieden werden. Vielmehr steht in solchen Fällen ein einheitliches Bauansuchen in geänderter Form zur Entscheidung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001317.X02
Dokumentnummer
JWR_1976001317_19770117X02