Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1317/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1317/76

Entscheidungsdatum

17.01.1977

Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien

Norm

BauO Wr §113 Abs5 idF vor 1976/018;

Rechtssatz

Wurde Baubewilligung für ein Gebäude vom VfGH aufgehoben und ist das Bauansuchen danach wieder in oberster Verwaltungsinstanz anhängig, dann kann dieses Verfahren nicht abgesondert von zwei erstmalig in derselben Instanz anhängigen Verfahren über einen Planwechsel und über eine Ölfeuerungsanlage entschieden werden. Vielmehr steht in solchen Fällen ein einheitliches Bauansuchen in geänderter Form zur Entscheidung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001317.X02

Im RIS seit

13.06.2003

Dokumentnummer

JWR_1976001317_19770117X02