Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0457/71

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4373 F/1972;

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0457/71

Entscheidungsdatum

14.04.1972

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26 Abs2;
EStG 1967 §66 Abs2 Z2;
EStG 1967 §96 Z4;

Rechtssatz

Um von einem Aufenthalt iSd Paragraph 26, Absatz 2, BAO sprechen zu können, ist jedenfalls erforderlich, daß die Anwesenheit in einer stärkeren sachlichen und räumlichen Beziehung zum Aufenthaltsort bzw Inland steht als dies bei einem nur vorübergehenden Verweilen, wie bei einem Verweilen von Arbeiterinnen in Österreich bloß an Arbeitstagen zum Zwecke der Arbeitsleistung in einem inländischen Betrieb (bei täglicher Rückkehr nach Jugoslawien) der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971000457.X01

Im RIS seit

14.04.1972

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2018

Dokumentnummer

JWR_1971000457_19720414X01

Rechtssatz für 0401/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0401/72

Entscheidungsdatum

25.10.1972

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26 Abs2;
EStG 1967 §66 Abs2 Z2;
EStG 1967 §96 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0457/71 E 14. April 1972 VwSlg 4373 F/1972; RS 1

Stammrechtssatz

Um von einem Aufenthalt iSd Paragraph 26, Absatz 2, BAO sprechen zu können, ist jedenfalls erforderlich, daß die Anwesenheit in einer stärkeren sachlichen und räumlichen Beziehung zum Aufenthaltsort bzw Inland steht als dies bei einem nur vorübergehenden Verweilen, wie bei einem Verweilen von Arbeiterinnen in Österreich bloß an Arbeitstagen zum Zwecke der Arbeitsleistung in einem inländischen Betrieb (bei täglicher Rückkehr nach Jugoslawien) der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000401.X03

Im RIS seit

01.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1972000401_19721025X03

Rechtssatz für 1067/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1067/76

Entscheidungsdatum

30.03.1977

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26 Abs2;
EStG 1967 §66 Abs2 Z2;
EStG 1967 §96 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0457/71 E 14. April 1972 VwSlg 4373 F/1972; RS 1

Stammrechtssatz

Um von einem Aufenthalt iSd Paragraph 26, Absatz 2, BAO sprechen zu können, ist jedenfalls erforderlich, daß die Anwesenheit in einer stärkeren sachlichen und räumlichen Beziehung zum Aufenthaltsort bzw Inland steht als dies bei einem nur vorübergehenden Verweilen, wie bei einem Verweilen von Arbeiterinnen in Österreich bloß an Arbeitstagen zum Zwecke der Arbeitsleistung in einem inländischen Betrieb (bei täglicher Rückkehr nach Jugoslawien) der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001067.X03

Im RIS seit

30.03.1977

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013

Dokumentnummer

JWR_1976001067_19770330X03