Mit dem Gegenstand des Verfahrens, der Sache iSd § 66 Abs 4 AVG 1950, in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang stehende, erst im Berufungsverfahren vorgebrachte neue Tatsachen und Beweise sind zu berücksichtigen.Mit dem Gegenstand des Verfahrens, der Sache iSd Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950, in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang stehende, erst im Berufungsverfahren vorgebrachte neue Tatsachen und Beweise sind zu berücksichtigen.