Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
1675/75
Entscheidungsdatum
06.07.1976
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0135/71 E 6. Mai 1971 RS 3
Stammrechtssatz
Der Partei darf im Sinn des § 26 Abs 1 AVG 1950 nur dann der Bescheid (Straferkenntnis) nicht zugestellt werden, wenn ein Vertreter zum Empfang der für diese Partei bestimmten Schriftstücke tatsächlich ermächtigt ist. Liegt aber eine solche Vollmacht nicht vor, ist die Zustellung des Bescheides an die Partei selbst erforderlich.Der Partei darf im Sinn des Paragraph 26, Absatz eins, AVG 1950 nur dann der Bescheid (Straferkenntnis) nicht zugestellt werden, wenn ein Vertreter zum Empfang der für diese Partei bestimmten Schriftstücke tatsächlich ermächtigt ist. Liegt aber eine solche Vollmacht nicht vor, ist die Zustellung des Bescheides an die Partei selbst erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001675.X06
Im RIS seit
27.02.2003
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1975001675_19760706X06