Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0135/71

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0135/71

Entscheidungsdatum

06.05.1971

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Partei darf im Sinn des Paragraph 26, Absatz eins, AVG 1950 nur dann der Bescheid (Straferkenntnis) nicht zugestellt werden, wenn ein Vertreter zum Empfang der für diese Partei bestimmten Schriftstücke tatsächlich ermächtigt ist. Liegt aber eine solche Vollmacht nicht vor, ist die Zustellung des Bescheides an die Partei selbst erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971000135.X03

Im RIS seit

22.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2023

Dokumentnummer

JWR_1971000135_19710506X03

Rechtssatz für 1675/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

1675/75

Entscheidungsdatum

06.07.1976

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0135/71 E 6. Mai 1971 RS 3

Stammrechtssatz

Der Partei darf im Sinn des Paragraph 26, Absatz eins, AVG 1950 nur dann der Bescheid (Straferkenntnis) nicht zugestellt werden, wenn ein Vertreter zum Empfang der für diese Partei bestimmten Schriftstücke tatsächlich ermächtigt ist. Liegt aber eine solche Vollmacht nicht vor, ist die Zustellung des Bescheides an die Partei selbst erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001675.X06

Im RIS seit

27.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1975001675_19760706X06