Die Bestimmung des § 49 Abs 3 Z 18 ASVG wurde mit der 19.ASVG-Novelle eingefügt, um den Lohnabzug für Zwecke der Lohnsteuer und der Sozialversicherung nach Möglichkeit zu vereinheitlichen (Hinweis 286 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des NR, XI. GP; ergangen vor der 30. ASVG-Nov).Die Bestimmung des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 18, ASVG wurde mit der 19.ASVG-Novelle eingefügt, um den Lohnabzug für Zwecke der Lohnsteuer und der Sozialversicherung nach Möglichkeit zu vereinheitlichen (Hinweis 286 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des NR, römisch elf. GP; ergangen vor der 30. ASVG-Nov).