Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1747/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1747/72

Entscheidungsdatum

26.11.1974

Index

L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §359 impl;
GewO 1859 §74 Abs2 Z2 impl;
ROG NÖ 1968 §13 Abs2;

Rechtssatz

Einen Schutz vor Immissionen, die durch gewerbliche Betriebe hervorgerufen werden können, gewährleistet die durch die Baubehörde zu vollziehende Rechtsordnung in NÖ nur insoweit, als für bestimmte Nutzungen gewidmete Gebäude, Bauwerke und Anlagen in gewissen Teilen des Baulandes nicht errichtet werden dürfen. Die Abwehr der von einem Gewerbebetrieb ausgehenden konkreten Immissionen ist nach der bestehenden, durch die Verfassung vorgezeichneten Rechtslage nicht den Baubehörden, sondern den Gewerbebehörden anvertraut. Die Baubehörden sind daher auch nicht verhalten die Rechtskraft einer gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung abzuwarten und die darin enthaltenen "Bedingungen" in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972001747.X04

Im RIS seit

24.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_1972001747_19741126X04