Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0051/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0051/72

Entscheidungsdatum

20.04.1972

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15692;

Rechtssatz

Die Vernehmung der Ehegattin darf nicht von vornherein mit der Begründung unterlassen werden, daß die Zeugin in einem Naheverhältnis zum Bewerdeführer stehe und daher eine subjektive Aussage nicht ausgeschlossen erscheine, da der Paragraph 48, AVG den Ehegatten nicht von der Vernehmung ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000051.X01

Im RIS seit

20.04.1972

Dokumentnummer

JWR_1972000051_19720420X01