Ausführungen zur Frage der Bestimmtheit des Spruches im Falle der Entscheidung über die Versicherungszuständigkeit (§ 413 Abs 1 Z 2 ASVG) hinsichtlich einzelner Dienstnehmer.Ausführungen zur Frage der Bestimmtheit des Spruches im Falle der Entscheidung über die Versicherungszuständigkeit (Paragraph 413, Absatz eins, Ziffer 2, ASVG) hinsichtlich einzelner Dienstnehmer.