Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4420 F/1972;
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1852/70
Entscheidungsdatum
13.09.1972
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §12 Z2;
EStG 1953 §22 Z1;
EStG 1967 §10 Abs1 Z1;
Rechtssatz
Leistet ein von seinem Vater als Alleinerbe eingesetztes Kind auf Grund einer letztwilligen Verfügung des Vaters eine Rente an die Mutter (= die Witwe des Vaters), so handelt es sich dabei um keine nichtabzugsfähige Unterhaltsrente. Da die Rentenzahlung nicht das Entgelt für die Übertragung eines Wirtschaftsgutes darstellt und auch keine als betrieblicher Vorgang zu wertende Rentenleistung ist, war sie als Sonderausgabe absetzbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001852.X01
Im RIS seit
13.09.1972
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017
Dokumentnummer
JWR_1970001852_19720913X01