Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1852/70

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4420 F/1972;

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1852/70

Entscheidungsdatum

13.09.1972

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §12 Z2;
EStG 1953 §22 Z1;
EStG 1967 §10 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Leistet ein von seinem Vater als Alleinerbe eingesetztes Kind auf Grund einer letztwilligen Verfügung des Vaters eine Rente an die Mutter (= die Witwe des Vaters), so handelt es sich dabei um keine nichtabzugsfähige Unterhaltsrente. Da die Rentenzahlung nicht das Entgelt für die Übertragung eines Wirtschaftsgutes darstellt und auch keine als betrieblicher Vorgang zu wertende Rentenleistung ist, war sie als Sonderausgabe absetzbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970001852.X01

Im RIS seit

13.09.1972

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2017

Dokumentnummer

JWR_1970001852_19720913X01