Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1442/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4014 F/1970

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1442/69

Entscheidungsdatum

23.01.1970

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Parteiengehör kann nicht in der Form gewahrt werden, daß die Partei des Verfahrens, noch dazu unter Umgehung ihres ausgewiesenen Rechtsvertreters, unter Wahrheitspflicht als Auskunftsperson zum Beweisthema vernommen wird, noch dazu, ohne ihr die bereits vorliegenden Beweisergebnisse vorzuhalten und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Daß eine Partei von dem ihr zustehenden Recht auf Akteneinsicht keinen Gebrauch gemacht hat, enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, ihr in ihrer Eigenschaft als Partei des Verfahrens von Amts wegen das rechtliche Gehör zu gewähren.

Schlagworte

Parteiengehör Parteienvertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001442.X02

Im RIS seit

23.01.1970

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009

Dokumentnummer

JWR_1969001442_19700123X02

Rechtssatz für 1962/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1962/76

Entscheidungsdatum

03.05.1977

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1442/69 E 23. Jänner 1970 VwSlg 4014 F/1970 RS 2

Stammrechtssatz

Das Parteiengehör kann nicht in der Form gewahrt werden, daß die Partei des Verfahrens, noch dazu unter Umgehung ihres ausgewiesenen Rechtsvertreters, unter Wahrheitspflicht als Auskunftsperson zum Beweisthema vernommen wird, noch dazu, ohne ihr die bereits vorliegenden Beweisergebnisse vorzuhalten und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Daß eine Partei von dem ihr zustehenden Recht auf Akteneinsicht keinen Gebrauch gemacht hat, enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, ihr in ihrer Eigenschaft als Partei des Verfahrens von Amts wegen das rechtliche Gehör zu gewähren.

*

E 23.1.1970, 1442/69 #2 VwSlg 4014 F/1970

Schlagworte

Parteiengehör Parteienvertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001962.X03

Im RIS seit

03.05.1977

Dokumentnummer

JWR_1976001962_19770503X03