Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1060/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7786 A/1970

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1060/69

Entscheidungsdatum

29.04.1970

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §25;

Rechtssatz

Auf die durch das Zu- und Wegfahren betriebseigener Kraftfahrzeuge auf Verkehrsflächen beim Zubringen und Wegschaffen von Waren verursachte Lärmbelästigung ist im Verfahren zur Erteilung einer gewerblichen Betriebsanlage dann Bedacht zu nehmen, wenn die Betriebsanlage zur Abstellung der betriebseigenen Kraftfahrzeuge dient oder (als Lagerplatz) für eine Verwendungsart bestimmt ist, die das Befahren des Grundstückes mit solchen Fahrzeugen ermöglichen soll und die mit dem Zu- und Abfahren dieser Fahrzeuge auf der Verkehrsfläche verursachte Lärmbelästigung als eine übermäßige qualifiziert wird (Hinweis E 27.2.1963, 24/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001060.X02

Im RIS seit

07.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1969001060_19700429X02