Ausführungen bzgl. der Frage der Wiederaufnahme eines Konzessionsverleihungsverfahrens für ein Hotel (Appartements), wegen Erschleichung dieser Konzession durch den Konzessionswerber, wenn das Vorhandensein von Kochnischen als ausschlaggebender Moment bei der Bedarfsprüfung angesehen wurde, diese aber dann verschlossen gehalten werden, der Konzessionswerber auf diesen Umstand im Verleihungsverfahren aber nicht hingewiesen hat.