Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
1315/66
Entscheidungsdatum
31.05.1967
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §13d Abs3;
Rechtssatz
Ein dem vom Nachsichtswerber angestrebten Gewerbebetrieb gleichartiger Betrieb kann dann nicht in wirtschaftlich ungesunder Weise berührt werden, wenn letzterer nicht der Gewerbeberechtigung gemäss oder nicht in einem der Nachfrage entsprechenden Umfang betrieben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001315.X04
Im RIS seit
25.03.2002
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019
Dokumentnummer
JWR_1966001315_19670531X04