Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2457/52

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3347 A/1954

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2457/52

Entscheidungsdatum

16.03.1954

Index

L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich

Norm

FremdenverkehrsG OÖ 1951 §1 Z3;

Beachte

y23060;

Rechtssatz

Das oberösterreichische FremdenverkehrsG besagt nicht, daß eine Person - um als Fremdenverkehrsinteressant in Betracht zu kommen - in ihrem Beruf oder in ihrer Erwerbstätigkeit aus dem Fremdenverkehr UNMITTELBAR wirtschaftliche Vorteile ziehen müsse. Solche Vorteile können vielmehr auch MITTELBAR erwachsen, wenn nämlich durch die Fremden in einem Bereiche eine Hebung der wirtschaftlichen Lage eintritt, die wieder auf andere Geschäftszweige belebend wirkt.

*

E 16.3.1954, 2457/52 #2 VwSlg 3347 A/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952002457.X02

Im RIS seit

13.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1952002457_19540316X02

Rechtssatz für 0802/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0802/66

Entscheidungsdatum

22.02.1967

Index

L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich

Norm

FremdenverkehrsG OÖ 1951 §1 Z3;

Beachte

y23060;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1954/03/16 2457/52 2

Stammrechtssatz

Das oberösterreichische FremdenverkehrsG besagt nicht, daß eine Person - um als Fremdenverkehrsinteressant in Betracht zu kommen - in ihrem Beruf oder in ihrer Erwerbstätigkeit aus dem Fremdenverkehr UNMITTELBAR wirtschaftliche Vorteile ziehen müsse. Solche Vorteile können vielmehr auch MITTELBAR erwachsen, wenn nämlich durch die Fremden in einem Bereiche eine Hebung der wirtschaftlichen Lage eintritt, die wieder auf andere Geschäftszweige belebend wirkt.

*

E 16.3.1954, 2457/52 #2 VwSlg 3347 A/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000802.X02

Im RIS seit

08.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1966000802_19670222X02

Rechtssatz für 0987/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0987/72

Entscheidungsdatum

24.10.1972

Index

L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich

Norm

FremdenverkehrsG OÖ 1951 §1 Z3 impl;
FremdenverkehrsG OÖ 1965 §1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2457/52 E 16. März 1954 VwSlg 3347 A/1954 RS 2

Stammrechtssatz

Das oberösterreichische FremdenverkehrsG besagt nicht, daß eine Person - um als Fremdenverkehrsinteressant in Betracht zu kommen - in ihrem Beruf oder in ihrer Erwerbstätigkeit aus dem Fremdenverkehr UNMITTELBAR wirtschaftliche Vorteile ziehen müsse. Solche Vorteile können vielmehr auch MITTELBAR erwachsen, wenn nämlich durch die Fremden in einem Bereiche eine Hebung der wirtschaftlichen Lage eintritt, die wieder auf andere Geschäftszweige belebend wirkt.

*

E 16.3.1954, 2457/52 #2 VwSlg 3347 A/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000987.X01

Im RIS seit

24.10.1972

Dokumentnummer

JWR_1972000987_19721024X01