Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7406 A/1968
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
0467/66
Entscheidungsdatum
20.09.1968
Index
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
96/01 Bundesstraßengesetz
Norm
BStG 1948 §15;
EisbEG 1954 §17 Abs1;
Rechtssatz
Die Bestimmung des § 17 Abs 1 Eisenbahnenteignungsgesetz läßt erkennen, daß ein Enteignungserkenntnis nicht deswegen rechtswidrig sein kann, weil es nicht eine auf den Zentimeter genaue Angabe über die Größe der zu enteignenden Fläche enthält.Die Bestimmung des Paragraph 17, Absatz eins, Eisenbahnenteignungsgesetz läßt erkennen, daß ein Enteignungserkenntnis nicht deswegen rechtswidrig sein kann, weil es nicht eine auf den Zentimeter genaue Angabe über die Größe der zu enteignenden Fläche enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000467.X09
Im RIS seit
28.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2015
Dokumentnummer
JWR_1966000467_19680920X09