Ausführungen zur Frage: Würde ein Eingehen auf das gesamte Beschwerdevorbringen die für die Entscheidung des VwGH allein maßgeblichen Punkte verschleiern, dann genügt die Überprüfung, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob die Entscheidungen dem Gesetz entsprachen und ist auf das Beschwerdevorbringen nur insoweit einzugehen, als dies für die Frage der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides von Bedeutung ist.