Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0034/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0034/66

Entscheidungsdatum

15.02.1967

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859;

Rechtssatz

Ein subjektives Gewerberecht schließt nicht auch die Berechtigung in sich ein, die zur Ausübung dieses Rechtes nötigen Einrichtungen, wie etwa Gebäude und sonstige Betriebsmittel, ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit ihres Bestandes nach nicht dem Gewerberecht angehörigen Rechtsnormen errichten und benützen zu dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000034.X03

Im RIS seit

07.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1966000034_19670215X03

Rechtssatz für 1178/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1178/65

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0034/66 E 15. Februar 1967 RS 3

Stammrechtssatz

Ein subjektives Gewerberecht schließt nicht auch die Berechtigung in sich ein, die zur Ausübung dieses Rechtes nötigen Einrichtungen, wie etwa Gebäude und sonstige Betriebsmittel, ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit ihres Bestandes nach nicht dem Gewerberecht angehörigen Rechtsnormen errichten und benützen zu dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001178.X02

Im RIS seit

07.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1965001178_19670705X02

Rechtssatz für 1645/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1645/65

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0034/66 E 15. Februar 1967 RS 3

Stammrechtssatz

Ein subjektives Gewerberecht schließt nicht auch die Berechtigung in sich ein, die zur Ausübung dieses Rechtes nötigen Einrichtungen, wie etwa Gebäude und sonstige Betriebsmittel, ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit ihres Bestandes nach nicht dem Gewerberecht angehörigen Rechtsnormen errichten und benützen zu dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001645.X02

Im RIS seit

07.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1965001645_19670705X02

Rechtssatz für 1910/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1910/65

Entscheidungsdatum

05.07.1967

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0034/66 E 15. Februar 1967 RS 3

Stammrechtssatz

Ein subjektives Gewerberecht schließt nicht auch die Berechtigung in sich ein, die zur Ausübung dieses Rechtes nötigen Einrichtungen, wie etwa Gebäude und sonstige Betriebsmittel, ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit ihres Bestandes nach nicht dem Gewerberecht angehörigen Rechtsnormen errichten und benützen zu dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001910.X01

Im RIS seit

08.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1965001910_19670705X01