Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1178/65
Entscheidungsdatum
05.07.1967
Index
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0034/66 E 15. Februar 1967 RS 3
Stammrechtssatz
Ein subjektives Gewerberecht schließt nicht auch die Berechtigung in sich ein, die zur Ausübung dieses Rechtes nötigen Einrichtungen, wie etwa Gebäude und sonstige Betriebsmittel, ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit ihres Bestandes nach nicht dem Gewerberecht angehörigen Rechtsnormen errichten und benützen zu dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001178.X02
Dokumentnummer
JWR_1965001178_19670705X02