Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0016/66

Entscheidungsart

Erkenntnis VS

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7070 A/1967

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

0016/66

Entscheidungsdatum

30.01.1967

Index

L82005 Bauordnung Salzburg

Norm

BauerleichterungsG Slbg 1959 §3;
BauerleichterungsG Slbg 1959 §9;

Rechtssatz

Bei einer Entscheidung nach Paragraphen 3 und 9 des Salzburger Bauerleichterungsgesetzes 1959 handelt es sich um eine Bauerleichterung, die über den Rahmen der im Paragraph eins, des Gesetzes vorgesehenen allgemeinen Bestimmungen hinausgeht. eine Eingrenzung, aus der entnommen werden könnte, daß Vorschriften, die subjektiv-öffentliche Rechte begründen, grundsätzlich nicht "erleichterungsfähig" seien, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Eine Regelung über die Bauerleichterung hinsichtlich der Zwischenräume zwischen den Häusern oder Gebäudegruppen findet sich etwa im Paragraph 8, Absatz 8, des Gesetzes. Damit ist schon dargetan daß Bauerleichterungen auf Kosten subjektiv-öffentlicher Rechte der Anrainer nicht grundsätzlich unzulässig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000016.X10

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2015

Dokumentnummer

JWR_1966000016_19670130X10