Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis VS
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7070 A/1967
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
0016/66
Entscheidungsdatum
30.01.1967
Index
L82005 Bauordnung Salzburg
Norm
BauerleichterungsG Slbg 1959 §3;
Rechtssatz
Der Sinn der §§ 3 und 9 des Salzburger Bauerleichterungsgesetzes 1959 ist es Härten zu vermeiden, die sich durch die Verhinderung von Bauabsichten bei strikter Anwendung der in der Bauordnung oder in dem auf ihr beruhenden Normen enthaltenen Bauvorschriften ergeben würden. Die Gewährung der Bauerleichterung berücksichtigt die Billigkeit zugunsten der Baufreiheit, wobei aber sowohl die öffentlichen Interessen, als auch die der Anrainer einer Prüfung zu unterziehen sind; dadurch wird klargestellt, ob das Interesse an größerer Baufreiheit oder das die Norm begründende öffentliche oder private Interesse überwiegen. (Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit)Der Sinn der Paragraphen 3 und 9 des Salzburger Bauerleichterungsgesetzes 1959 ist es Härten zu vermeiden, die sich durch die Verhinderung von Bauabsichten bei strikter Anwendung der in der Bauordnung oder in dem auf ihr beruhenden Normen enthaltenen Bauvorschriften ergeben würden. Die Gewährung der Bauerleichterung berücksichtigt die Billigkeit zugunsten der Baufreiheit, wobei aber sowohl die öffentlichen Interessen, als auch die der Anrainer einer Prüfung zu unterziehen sind; dadurch wird klargestellt, ob das Interesse an größerer Baufreiheit oder das die Norm begründende öffentliche oder private Interesse überwiegen. (Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000016.X06
Im RIS seit
12.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2015
Dokumentnummer
JWR_1966000016_19670130X06