Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0016/66

Entscheidungsart

Erkenntnis VS

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7070 A/1967

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

0016/66

Entscheidungsdatum

30.01.1967

Index

L82005 Bauordnung Salzburg

Norm

BauerleichterungsG Slbg 1959 §3;

Rechtssatz

Der Sinn der Paragraphen 3 und 9 des Salzburger Bauerleichterungsgesetzes 1959 ist es Härten zu vermeiden, die sich durch die Verhinderung von Bauabsichten bei strikter Anwendung der in der Bauordnung oder in dem auf ihr beruhenden Normen enthaltenen Bauvorschriften ergeben würden. Die Gewährung der Bauerleichterung berücksichtigt die Billigkeit zugunsten der Baufreiheit, wobei aber sowohl die öffentlichen Interessen, als auch die der Anrainer einer Prüfung zu unterziehen sind; dadurch wird klargestellt, ob das Interesse an größerer Baufreiheit oder das die Norm begründende öffentliche oder private Interesse überwiegen. (Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000016.X06

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2015

Dokumentnummer

JWR_1966000016_19670130X06