Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0153/65

Entscheidungsart

Erkenntnis VS

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3632 F/1967

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0153/65

Entscheidungsdatum

22.06.1967

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1959 §3 Abs4;
UStG 1959 §3 Abs9;
UStG 1959 §7 Abs1;
UStG 1959 §7 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Eine andere Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn bei Erteilung des Auftrages zur Lieferung der Besteller erweislich noch nicht die Absicht gehabt hat, den Lieferer auch mit der späteren Bearbeitung zu betrauen, und wenn der Auftrag auf Vornahme dieser Bearbeitungen erst auf einem vom Besteller nach Ablieferung der Maschinen bei ihm gefaßten Willensentschlusse beruht. Diese Umstände und den Grund für diese spätere Willensänderung des Auftraggebers hat der Lieferer zu beweisen (Hinweis E 14.1.1963, 1364/60, VwSlg 2776 F/1963).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965000153.X02

Im RIS seit

24.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1965000153_19670622X02