§ 4 Abs 2 der Bauordnung für Wien ist hinsichtlich der Verkehrsbänder so zu verstehen, daß es einen Begriff der Verkehrsbänder im weiteren Sinn gibt, dem ein Begriff des Verkehrsbandes, das nicht Verkehrsfläche ist, gegenübersteht.Paragraph 4, Absatz 2, der Bauordnung für Wien ist hinsichtlich der Verkehrsbänder so zu verstehen, daß es einen Begriff der Verkehrsbänder im weiteren Sinn gibt, dem ein Begriff des Verkehrsbandes, das nicht Verkehrsfläche ist, gegenübersteht.