Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1966

Geschäftszahl

2175/64

Rechtssatz

Paragraph 4, Absatz 2, der Bauordnung für Wien ist hinsichtlich der Verkehrsbänder so zu verstehen, daß es einen Begriff der Verkehrsbänder im weiteren Sinn gibt, dem ein Begriff des Verkehrsbandes, das nicht Verkehrsfläche ist, gegenübersteht.